Ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Montenegro können Sie bei folgende Behörden einreichen:

-Ministerium für Auswärtige angelegenheiten
-In den Montenegrinischen Botschaft oder dem Konsulat.

Eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel genehmigt bei:
– ausländischen Staatsbürger, die eine Immobilie in Montenegro besitzen.
– ausländischen Bürgern, die arbeiten, studieren oder in Montenegro leben wollen, um sich ihrer Familie anzuschließen.
– Es können auch andere Gründe sein, die durch die montenegrinischen und / oder internationalen Gesetze bestimmt werden.

Die ausländische Staatsbürger müssen den nachweis erbringen, dass man sich selbst unterhalten kann, eine Krankenversicherung (im Herkunftsland) hat und straflich nicht verfolgt wird.

Ständiger Wohnsitz wird zugelassen:
– wenn der ausländische Staatsbürger mehr als 5 Jahre in Montenegro verbracht hat (mit einer vorübergehenden Erlaubnis)
– Mit einem montenegrinischen Staatsbürger (oder einem ausländischen Staatsbürger, der dauerhaft ansässig ist) und seit mehr als drei Jahren verheiratet
wenn der ausländische Staatsbürger einen montenegrinischen Ursprung hat
– wenn eine enge Beziehung steht zu einem montenegrinischen Staatsbürger oder einem ausländischen Staatsbürger, der in Montenegro ständigen Wohnsitz hat.

Für weitere Informationen über die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, besuchen Sie bitte:
http://www.mvpei.gov.me/en/sections/consular-affairs/visa-regimes-for-foreign-citizens/